lokal fördern


Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege – der Jugendpflege und der Jugendfürsorge Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe – der Altersfürsorge – der Fürsorge für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegs- und Körperbeschädigte, Blinde, Kriegsgefangene und der Unterstützung von Personen, bei denen die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung vorliegen und Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer in der akuten Notlage unmittelbar nach dem Schadensereignis.
Die Satzungszwecke (siehe Satzung) werden insbesondere auf folgende Weise verwirklicht:
Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, Kauf- bzw. Zurverfügungstellung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte; Durchführung von Jugendarbeit und
Fürsorge; Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtung en sowie die Nachwuchsförderung junger Menschen, insbesondere deren Berufsausbildung; Betreuung älterer Mitbürger auf sozialen und/oder kulturellen Gebieten; Unterstützung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten, Flüchtlinge, Vertriebene; Kriegsopfer; Kriegshinterbliebener, Kriegs- und Körperbeschädigter, Blinde und Kriegsgefangene durch finanzielle Mittel zur Linderung der Notlage sowie Betreuung des genannten Personenkreises in ideeller Hinsicht; Durchführung und Beteiligung an Veranstaltungen auf internationaler Ebene und Unterstützung solcher Vorhaben; durch Geld- und Sachzuwendungen an und Dienstleistungen, Kostenübernahmen und Zuschussgewährungen für Hilfsbedürftige im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, ferner an und für Personen und Personengruppen, die sich infolge von Unfällen, Krankheit, Krieg oder Katastrophen in akuter Notlage befinden. Der Verein kann sich zur Durchführung seiner satzungsmäßigen Zwecke auch der Mithilfe anderer Organisationen bedienen, die die oben genannten Ziele verfolgen.
Der Verein ist ferner berechtigt, in nicht überwiegendem Umfang Geld- und Sachmittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuzuwenden, z.B. auch an das Hilfswerk
der DEUTSCHEN LIONS e.V. mit dem Sitz in Wiesbaden zur Erfüllung von deren satzungsmäßigen und steuerbegünstigten Zwecken Soweit die Zuwendungen aus Mitteln erfolgen, für die der Verein Spendenbescheinigungen erteilt ha, ist Voraussetzung dass die Mittelverwendung auch bei den begünstigten Körperschaften auf Zwecke beschränkt wird, für die diese die Spendenbestätigungen ebenfalls selbst erteilen dürfen.